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Apple passt App-Tracking-Abfrage in der EU nach Kartellamtsprüfung an

Helga Nowotny Autorin für Wissenschaftspolitik und KI Glocalist Press

Verfasst von Helga Nowotny

Apple passt App-Tracking-Abfrage in der EU nach Kartellamtsprüfung an Glocalist Press © glocalist.press
Apple passt App-Tracking-Abfrage in der EU nach Kartellamtsprüfung an © glocalist.press

Apple ändert die App-Tracking-Abfrage auf iPhones in der EU nach Kritik von Wettbewerbsbehörden und Werbewirtschaft. Was sich konkret ändert und welche Folgen für Nutzer und App-Anbieter entstehen, bleibt teilweise offen

Apple hat angekündigt, die Abfrage zum App-Tracking auf iPhones in Deutschland und weiteren EU-Staaten zu überarbeiten. Die Anpassung erfolgt nach einer Untersuchung durch das Bundeskartellamt und anhaltender Kritik aus der Werbebranche. Ziel ist es, die Transparenz für Nutzerinnen und Nutzer zu erhöhen und regulatorische Anforderungen im europäischen Markt zu erfüllen. Die Änderungen betreffen ausschließlich Nutzer, die sich zum Zeitpunkt der Abfrage im Gebiet der Europäischen Union aufhalten.

Hintergrund der Anpassung

Die bisherige App-Tracking-Abfrage auf iPhones ermöglichte es Nutzerinnen und Nutzern, das Verfolgen ihrer Aktivitäten durch Apps zu Werbezwecken zu untersagen oder zu erlauben. Insbesondere die Werbewirtschaft hatte wiederholt kritisiert, dass die Gestaltung der Abfrage zu einer Benachteiligung von App-Anbietern führe. Das Bundeskartellamt hatte daraufhin eine Untersuchung eingeleitet, die mit den nun angekündigten Änderungen abgeschlossen wird. Apple verweist weiterhin auf das Recht der Nutzer auf Datenschutz und betont, dass die Anpassungen im Einklang mit europäischen Vorgaben stehen.

Konkrete Änderungen an der Abfrage

Zu den wichtigsten Neuerungen zählt, dass der Begriff "Tracking" auf der Auswahlseite künftig nicht mehr verwendet wird. Die Auswahlmöglichkeiten werden ebenfalls angepasst: Statt "App-Tracking ablehnen" und "Erlauben" lauten die Optionen künftig "Erlauben" und "Verbieten". Zudem erhalten App-Anbieter die Möglichkeit, Nutzerinnen und Nutzer nach Ablauf von zwölf Monaten erneut um eine Erlaubnis zur Aktivitätsverfolgung zu bitten. Die Änderungen gelten ausschließlich für Nutzer, die sich innerhalb der EU aufhalten, unabhängig von ihrem Herkunftsland.

Reaktionen und offene Fragen

Die Anpassungen werden von Wettbewerbsbehörden als Schritt zur Verbesserung der Wahlfreiheit bewertet, während Vertreter der Werbewirtschaft weiterhin Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen auf datenbasierte Geschäftsmodelle äußern. Unklar bleibt, wie sich die neuen Formulierungen und die Möglichkeit zur erneuten Abfrage nach einem Jahr auf das tatsächliche Nutzerverhalten und die Einwilligungsraten auswirken werden. Die vollständigen Auswirkungen auf den Werbemarkt und die App-Ökonomie lassen sich derzeit noch nicht abschließend beurteilen. Im Kontext anderer Branchenanpassungen zeigt sich, dass regulatorische Eingriffe häufig zu kurzfristigen Unsicherheiten führen, wie auch die jüngsten Entwicklungen im Automobilsektor verdeutlichen, etwa als Porsche AG trotz Umsatzrückgangs das operative Ergebnis steigern konnte (Analyse zu operativen Ergebnissen im Automobilsektor).

Die neue Version der App-Tracking-Abfrage wird nach Unternehmensangaben schrittweise ausgerollt. Ein genauer Zeitplan für die vollständige Umsetzung in allen betroffenen EU-Ländern wurde bislang nicht veröffentlicht. Auch bleibt offen, ob weitere Anpassungen an der Nutzerführung oder an den technischen Schnittstellen folgen werden.

Die Anpassung der App-Tracking-Abfrage ist ein Beispiel für die zunehmende Regulierung digitaler Plattformen im europäischen Raum. Der Begriff "App-Tracking" bezeichnet die Erfassung und Auswertung von Nutzeraktivitäten über verschiedene Anwendungen und Websites hinweg, meist zu Werbe- oder Analysezwecken. Regulatorische Vorgaben wie die DSGVO und der Digital Markets Act zielen darauf ab, die Kontrolle über personenbezogene Daten zu stärken und die Marktmacht großer Plattformanbieter zu begrenzen. Für Unternehmen bedeutet dies, ihre Produkte und Prozesse regelmäßig an neue rechtliche Rahmenbedingungen anzupassen.

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