Bybit hat für seine Tochter Bybit Payments GmbH eine Electronic Money Institution-Lizenz in Österreich erhalten und kann damit regulierte Zahlungsdienste in der EU anbieten. Welche regulatorischen Grenzen und Chancen ergeben sich daraus
Bybit hat bekannt gegeben, dass die österreichische Finanzmarktaufsicht der Tochtergesellschaft Bybit Payments GmbH eine Lizenz als Electronic Money Institution (EMI) erteilt hat. Damit ist das Unternehmen berechtigt, von Wien aus elektronische Geldprodukte auszugeben und Zahlungsdienste nach dem österreichischen Zahlungsdienstegesetz 2018 anzubieten. Die Lizenz ermöglicht es Bybit, Zahlungsdienste wie Überweisungen, Ein- und Auszahlungen sowie die Ausgabe und Akzeptanz von Zahlungsinstrumenten in der gesamten Europäischen Union bereitzustellen. Die regulatorische Zulassung gilt für die Bybit Payments GmbH und ist von der Tätigkeit der separaten Bybit EU GmbH zu unterscheiden, die weiterhin für die Krypto-Asset-Dienstleistungen unter der europäischen MiCA-Verordnung verantwortlich bleibt.
Regulatorische Trennung von Zahlungs- und Krypto-Diensten
Die Struktur von Bybit in Europa sieht eine klare Trennung zwischen den beiden Tochtergesellschaften vor. Während die Bybit Payments GmbH als EMI regulierte Zahlungsdienste für Fiatgeld anbieten darf, bleibt die Bybit EU GmbH für den Handel, die Verwahrung und die Übertragung von Krypto-Assets zuständig. Beide Gesellschaften sind jeweils nur für die eigenen, durch die jeweilige Lizenz abgedeckten Aktivitäten verantwortlich. Kundinnen und Kunden sollen künftig über die Plattform Bybit.eu auf beide Dienstleistungsbereiche zugreifen können, wobei die regulatorische Verantwortung weiterhin getrennt bleibt. Nach Unternehmensangaben ist diese Aufteilung notwendig, da die europäischen Vorschriften für elektronische Geldinstitute und für Krypto-Asset-Dienstleister unterschiedliche Anforderungen und Aufsichtsregime vorsehen.
Geplante Produkte und regulatorische Unsicherheiten
Mit der EMI-Lizenz kann Bybit Payments GmbH künftig zusätzliche Zahlungsprodukte entwickeln. Das Unternehmen prüft nach eigenen Angaben die Einführung von Funktionen wie Peer-to-Peer-Überweisungen, elektronischen Geldprodukten und starker Kundenauthentifizierung. Auch Open-Banking-Integrationen, Händler-Zahlungsdienste und Zahlungskarten werden als mögliche Erweiterungen genannt. Allerdings sind alle neuen Produkte von weiteren regulatorischen Genehmigungen abhängig. Ein konkreter Zeitplan für die Markteinführung oder die Auswahl der Zielmärkte wurde bislang nicht veröffentlicht. Die tatsächliche Umsetzung hängt von technischen Integrationen und der Zustimmung der zuständigen Aufsichtsbehörden ab.
Europäische und internationale Einordnung
Die österreichische EMI-Lizenz gilt für den Europäischen Wirtschaftsraum und ermöglicht Bybit, Zahlungsdienste EU-weit anzubieten. Für den US-Markt hat die Lizenz keine Wirkung, da dort ein föderales und bundesstaatliches Zulassungssystem gilt, das keine direkte Entsprechung zur europäischen MiCA-Verordnung oder zum EMI-Regime kennt. In Europa markiert die parallele Lizenzierung von Zahlungs- und Krypto-Diensten einen Versuch, beide Bereiche unter einem Dach zu bündeln, ohne regulatorische Vorgaben zu vermischen. Bybit verweist darauf, dass die österreichische Zulassung Teil einer breiteren Strategie ist, über lokal regulierte Tochtergesellschaften in verschiedenen Märkten präsent zu sein. Im Juli 2026 hatte das Unternehmen bereits eine Plattform in Indonesien gestartet, die von der dortigen Finanzaufsicht OJK überwacht wird.
Die parallele Regulierung von Zahlungsdiensten und Krypto-Assets in Europa spiegelt die unterschiedlichen gesetzlichen Anforderungen wider. Während eine EMI-Lizenz klassische Zahlungsdienste mit Fiatgeld abdeckt, regelt die MiCA-Verordnung ausschließlich Dienstleistungen rund um Krypto-Assets wie Handel, Verwahrung und Übertragung. Für Unternehmen wie Bybit bedeutet dies, dass sie für verschiedene Geschäftsbereiche jeweils eigene Lizenzen und Compliance-Strukturen benötigen. Die Entwicklung neuer Produkte bleibt an die Zustimmung der Aufsichtsbehörden gebunden, und die Markteinführung kann sich je nach regulatorischer Prüfung verzögern. Für den europäischen Markt ist die Kombination beider Lizenzen ein wichtiger Schritt, um integrierte Angebote im Bereich digitaler Finanzdienstleistungen zu ermöglichen, ohne regulatorische Grauzonen zu schaffen.
Eine Electronic Money Institution (EMI) ist ein nach EU-Recht reguliertes Unternehmen, das berechtigt ist, elektronisches Geld auszugeben und Zahlungsdienste anzubieten. Die Lizenzierung erfolgt in einem Mitgliedstaat und kann im Rahmen des sogenannten EU-Passportings auf andere Länder des Europäischen Wirtschaftsraums ausgeweitet werden. Im Unterschied zu klassischen Banken dürfen EMIs keine Einlagen entgegennehmen, sondern verwalten Kundengelder ausschließlich als E-Geld. Die regulatorischen Anforderungen umfassen unter anderem Kapitalvorschriften, Risikomanagement und Verbraucherschutz. Für Unternehmen, die sowohl Zahlungsdienste als auch Krypto-Asset-Services anbieten wollen, ist eine getrennte Lizenzierung nach EMI- und MiCA-Regime erforderlich.