Die innoscripta SE meldet Durchsuchungen in ihren Büros. Es geht um den Verdacht auf Beihilfe zu unrechtmäßigen Steuervorteilen bei Forschungszulagen. Was ist bekannt? Wo bleiben Fragen offen?
Am 1. Oktober 2026 standen Ermittler in den Geschäftsräumen der innoscripta SE. Auch andere Unternehmen der innoscripta-Gruppe waren betroffen. Die Polizei suchte nach Beweisen. Der Grund: Verdacht auf Beihilfe zu nicht gerechtfertigten Steuervorteilen bei Forschungszulagen, die Kunden beantragt hatten. Zwei richterliche Beschlüsse des Amtsgerichts Schwäbisch Gmünd aus August und September 2026 lagen vor.
Was steckt hinter den Ermittlungen?
Laut innoscripta SE geht es um mögliche Fehler bei der Bearbeitung einzelner Kundenmandate. Im Raum steht der Verdacht, dass Mitarbeitende Kunden bei Anträgen auf Forschungszulagen geholfen haben könnten, obwohl die Voraussetzungen nicht immer erfüllt waren. Die Firma betont: Für die Angaben gegenüber den Behörden sind die Kunden selbst verantwortlich.
innoscripta SE bietet Beratung und Unterstützung rund um Forschungszulagen an. Die Entscheidung, einen Antrag zu stellen, und die Inhalte liegen laut Unternehmen immer bei den Kunden. In den Durchsuchungsbeschlüssen ist von einzelnen Vorgängen die Rede, nicht von systematischen Verstößen.
In den verfügbaren Ergebnissen finden sich keine unabhängigen Angaben zur rechtlichen Grundlage dieses Falls, zu konkreten Vorwürfen, zur Höhe eines möglichen Schadens oder zur Summe der strittigen Forschungszulagen; bestätigte Zahlen und prozessuale Details aus offenen Quellen fehlen derzeit.
Viele Fragen offen
Wie schwer die Vorwürfe wiegen und welche Folgen sie für die innoscripta-Gruppe haben, ist noch unklar. Die Firma prüft die Sachlage nach eigenen Angaben gründlich. Sie arbeitet mit den Ermittlern zusammen. Eine endgültige Bewertung gibt es nicht. Die Ermittlungen laufen weiter. Die Erkenntnisse sind vorläufig.
Die Durchsuchungen stützten sich auf konkrete Verdachtsmomente. Details dazu sind nicht öffentlich. Es gibt keine Angaben zur Höhe der möglichen Steuervorteile oder zur Zahl der betroffenen Mandate. Auch ist offen, ob weitere Firmen oder Personen ins Visier geraten.
Was bedeutet das für den Markt?
Der Fall wirft Fragen zur Praxis bei Forschungszulagen in Deutschland auf. Steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung soll Unternehmen entlasten. Beratungsfirmen wie innoscripta SE stehen zwischen Antragstellern und Behörden. Die aktuelle Lage zeigt: Die Regeln sind kompliziert. Die Grenze zwischen Beratung und Mitverantwortung ist oft schwer zu ziehen.
Für den Markt der Forschungsförderung steigt der Druck auf Compliance. Klare Verantwortlichkeiten sind gefragt. Wer Beratung nutzt, muss selbst prüfen. Das Verfahren zeigt auch: Dienstleister tragen mehr Risiko, wenn sie in sensible Förderprozesse eingebunden sind.
Forschungszulagen sind ein steuerliches Förderinstrument in Deutschland. Sie bringen Unternehmen Vorteile, wenn sie in Forschung und Entwicklung investieren. Für die Anträge braucht es genaue Dokumentation und korrekte Angaben an die Behörden. Beratungsfirmen helfen beim Ausfüllen und Einreichen. Die rechtliche Verantwortung für die Inhalte liegt aber nicht bei ihnen. Die Grenze zwischen erlaubter Beratung und strafbarer Beihilfe ist oft Streitpunkt vor Gericht.
Die Anforderungen an Dokumentation und IT-Sicherheit bei Forschungszulagenanträgen sind gestiegen. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und die DIN EN ISO/IEC 27001 für Informationssicherheits-Managementsysteme setzen neue Standards. Wer digitale Lösungen für Anträge nutzt, muss besonders auf Datenschutz und Compliance achten. Das betonen auch die aktuellen Empfehlungen des BSI für Unternehmen.