Der Wirtschaftsausschuss des EU-Parlaments hat die Entwurfsregeln für den digitalen Euro gebilligt. Was das für die Einführung einer europäischen Zentralbank-Digitalwährung bedeutet und welche Unsicherheiten bleiben
Der Wirtschaftsausschuss des Europäischen Parlaments hat am 23. Juni 2026 die Entwurfsregeln für den digitalen Euro verabschiedet. Damit ist ein wichtiger Schritt im Gesetzgebungsverfahren für eine mögliche digitale Zentralbankwährung (CBDC) im Euroraum erfolgt. Die Entscheidung ermöglicht nun formelle Verhandlungen zwischen Parlament, Rat der EU und Europäischer Kommission, die voraussichtlich im Juli 2026 beginnen sollen. Ein endgültiger Gesetzesbeschluss wird nach aktuellem Zeitplan bis Ende 2026 angestrebt.
Geplanter Zeitplan und Pilotphase
Nach derzeitigem Stand plant die Europäische Zentralbank (EZB), im Anschluss an die Gesetzgebung eine zwölfmonatige Pilotphase für den digitalen Euro zu starten. Diese Testphase soll in der zweiten Jahreshälfte 2027 beginnen und als Vorbereitung für eine mögliche breite Einführung ab 2029 dienen. Die konkrete Umsetzung hängt jedoch vom weiteren Verlauf der Verhandlungen und der finalen Ausgestaltung der Regulierung ab.
Der digitale Euro ist als elektronisches Zahlungsmittel konzipiert, das von der EZB garantiert, aber über Geschäftsbanken und Fintech-Unternehmen an die Bevölkerung verteilt werden soll. Ziel ist es, allen Einwohnerinnen und Einwohnern des Euroraums digitale Zahlungen online und im stationären Handel zu ermöglichen - unabhängig von internationalen Kartennetzwerken wie Visa oder Mastercard.
Regulatorische Eckpunkte und wirtschaftliche Bedenken
Die Entwurfsregeln enthalten mehrere Kompromisse, die nach dreijährigen Verhandlungen zwischen EZB und europäischem Bankensektor erzielt wurden. Banken hatten insbesondere auf Begrenzungen des Projekts gedrängt, um Risiken durch Abwanderung von Einlagen und potenzielle Einnahmeverluste zu begrenzen. Nach aktuellem Vorschlag soll die Europäische Kommission auf Empfehlung der EZB individuelle Obergrenzen für digitale Euro-Bestände festlegen, die mindestens alle zwei Jahre überprüft werden. Für Unternehmen ist vorgesehen, dass sie digitale Euro maximal 24 Stunden halten dürfen. Die digitale Währung soll keine Zinsen abwerfen und für Nutzerinnen und Nutzer kostenfrei sein. Kleine Unternehmen und Selbstständige könnten von der Annahmepflicht ausgenommen werden.
EZB-Simulationen zufolge könnte eine Obergrenze von 3.000 Euro pro Person zu Abflüssen von bis zu 699 Milliarden Euro aus Bankeinlagen führen - das entspricht etwa 8,2 Prozent der Sichteinlagen im Euroraum. Besonders kleinere Banken könnten hiervon betroffen sein. Die geschätzten Implementierungskosten für teilnehmende Unternehmen liegen laut aktuellen Berechnungen zwischen 4 und 6 Milliarden Euro über vier Jahre. Die Frage, wie diese Kosten ausgeglichen werden, ist vor Beginn der institutionellen Verhandlungen noch offen.
Geopolitische und strategische Hintergründe
Die Debatte um den digitalen Euro hat durch internationale Entwicklungen an Dringlichkeit gewonnen. Nach der Rückkehr von Donald Trump ins US-Präsidentenamt und der Einführung neuer Zölle auf EU-Importe befürchten europäische Entscheidungsträger, dass die USA ihre Kontrolle über globale Zahlungsnetzwerke als geopolitisches Druckmittel nutzen könnten. Der digitale Euro wird daher auch als Instrument zur Stärkung der europäischen Souveränität im Zahlungsverkehr diskutiert.
Gleichzeitig bleibt die Rolle der Geschäftsbanken zentral: Der aktuelle Vorschlag sieht keine direkte Ausgabe des digitalen Euro durch öffentliche Stellen an Endnutzer vor. Kritikerinnen und Kritiker aus dem Parlament, insbesondere aus der Gruppe Europe of Sovereign Nations, lehnten den Entwurf ab und fordern eine weitere Plenarabstimmung. Zudem gibt es Stimmen, die darauf hinweisen, dass private Alternativen wie der von europäischen Banken entwickelte Instant-Payment-Dienst Wero den digitalen Euro bis zu dessen möglicher Einführung überholen könnten.
Offene Fragen und weitere Entwicklung
Obwohl der Gesetzgebungsprozess mit der Zustimmung des Wirtschaftsausschusses vorangekommen ist, bleiben zentrale Fragen ungeklärt. Dazu zählen die konkrete Ausgestaltung der Nutzerobergrenzen, die Kompensation der Implementierungskosten für Banken und Unternehmen sowie die Akzeptanzpflicht für Händler. Auch die tatsächliche Nachfrage nach einer digitalen Zentralbankwährung im Alltag ist bislang schwer abschätzbar. Die weitere Entwicklung hängt maßgeblich von den anstehenden Verhandlungen zwischen den EU-Institutionen und der finalen Ausgestaltung der Regulierung ab.
Der digitale Euro ist ein geplantes digitales Zahlungsmittel, das von der Europäischen Zentralbank herausgegeben und garantiert werden soll. Im Unterschied zu bestehenden elektronischen Zahlungsmethoden basiert er auf Zentralbankgeld und wäre damit risikofrei im Vergleich zu Bankeinlagen. Die Einführung einer solchen Zentralbank-Digitalwährung (CBDC) soll die Stabilität und Souveränität des europäischen Zahlungsverkehrs stärken, wirft aber auch Fragen nach Datenschutz, technischer Umsetzung und Auswirkungen auf das Bankensystem auf. Die konkrete Ausgestaltung und Akzeptanz des digitalen Euro bleiben zentrale Herausforderungen für die kommenden Jahre.Schlagwörter: Europäische Kommission, Europäische Zentralbank, Fintech