Der digitale Produktpass braucht belastbare Produkt- und Lieferkettendaten. Ein EU-Registerstart Ende Juli 2026 ist offiziell nicht bestätigt; auch die im Entwurf genannten KPMG-Zahlen sind nicht unabhängig belegt.
In vielen Unternehmen liegen Produktangaben in voneinander getrennten Systemen. Mit den EU-Vorgaben zur Kreislaufwirtschaft rückt der Digital Product Passport, kurz DPP, in die Umsetzung. Unternehmen müssen Informationen entlang der Lieferkette nachvollziehbar pflegen und zugänglich machen.
Die im ursprünglichen Entwurf genannten KPMG-Werte lassen sich anhand der verfügbaren KPMG-Veröffentlichung nicht unabhängig bestätigen: 33 Prozent der Unternehmen sollten die Auswirkungen verstehen, 19 Prozent sich für gut vorbereitet halten. Die auffindbare KPMG-Erhebung umfasst 725 Führungskräfte aus Ethik und Compliance. Sie belegt keine DPP-spezifischen Ergebnisse.
Fristen und Wissenslücken
Den übergreifenden Rahmen bildet die EU-Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte, die ESPR. Anforderungen und Zeitpläne sollen je nach Produktgruppe durch weitere Rechtsakte konkretisiert werden. Für bestimmte Kategorien gilt eine separate Regelung zum Batteriepass. Dazu zählen Batterien für Elektrofahrzeuge und industrielle Batterien mit mehr als 2 kWh. Vorgesehen ist der Pass ab dem 18. Februar 2027.
Für Textilien hängen konkrete Pflichten und Fristen von den jeweiligen EU-Maßnahmen ab. Das gilt ebenso für Eisen und Stahl. Auch bei weiteren Produktgruppen kommt es auf die jeweiligen Maßnahmen an. Die ESPR-Verordnung schafft damit den Rahmen, aber keinen einheitlichen Starttermin für alle Produktpässe.
Auch ein allgemeines EU-Register für den digitalen Produktpass ist nach den verfügbaren offiziellen Informationen Ende Juli 2026 nicht nachweislich vollständig live gegangen. Register, Produktdaten und technische Infrastruktur sind verschiedene Dinge. Der Pass soll produktbezogene Informationen über digitale Zugänge verfügbar machen; konkrete Datenanforderungen und Systeme werden weiter ausgestaltet. Unternehmen müssen daher verbindliche Pflichten ihrer Produktgruppe von politischen Vorschlägen und laufender technischer Entwicklung trennen.
Der Ausschuss behandelt den digitalen Pass als künftiges Instrument, über das unter anderem EPREL-Daten während des Produktlebenszyklus bereitgestellt werden könnten. Er schlägt vor, die Bewertung des neuen Systems früher beginnen zu lassen. Danach soll sie alle zwei Jahre stattfinden, statt den ersten Bericht erst für Juli 2032 vorzusehen. Institutionen diskutieren also weiter über Umfang und Zugänglichkeit der digitalen Infrastruktur. Auch ihre Governance ist noch Gegenstand der Debatte.
Die Daten sind der Engpass
Die technische Ausgabe eines Passes ist nur ein Teil der Arbeit. Produktinformationen liegen oft verteilt in ERP- und PIM-Systemen. Weitere Bestände stecken in MDM-Plattformen und Lieferantenportalen. Hinzu kommen E-Commerce-Anwendungen sowie Marktplatz-Feeds und manuell gepflegte Tabellen.
Wenn diese Quellen nicht abgestimmt sind, können Materialangaben fehlen. Nachweise können veraltet sein, während Produktattribute voneinander abweichen. Datenqualität wird damit zur Voraussetzung für die Einhaltung der ESPR. Unternehmen müssen Angaben sammeln und zugleich ihre Herkunft sowie Aktualität nachvollziehbar machen. Auch die Zuordnung zu Produkten, Varianten oder Komponenten muss stimmen.
Widersprüchliche oder unvollständige Angaben können die Verlässlichkeit von Informationen für Geschäftspartner beeinträchtigen. Das gilt ebenso für Kunden. Behörden sind ebenfalls auf belastbare Daten angewiesen. Ähnliche Fragen zum Vertrauen in digitale Datenströme behandelt ein früherer Visa-Bericht zum Zuwachs digitaler Auslandsüberweisungen bei zugleich wachsender Betrugsgefahr.
Fünf Aufgaben für Unternehmen
Am Anfang steht eine klare Zielsetzung: Soll der Pass regulatorische Pflichten erfüllen? Oder soll er Nachhaltigkeitsinformationen verständlicher vermitteln und interne Abläufe verbessern? Die Antwort bestimmt, welche Datenstrategie und welche Prozesse gebraucht werden. Ohne diese Entscheidung bleibt offen, welche Informationen bereitzustellen sind.
Danach folgt die Bestandsaufnahme. Unternehmen müssen prüfen, welche Produkt- und Materialdaten vorhanden sind. Ebenso zählen Nachhaltigkeits- und Compliance-Daten. Zu klären ist, ob sie aktuell und eindeutig Produkten, Varianten oder Komponenten zugeordnet sind. Belastbare Nachweise sind nötig; außerdem braucht es eine Übersicht über fehlende Lieferantenangaben. PIM- und MDM-Systeme können verstreute Informationen zusammenführen.
Für die laufende Pflege braucht es verbindliche Daten-Governance. Verantwortliche müssen feststehen, und maßgebliche Datenquellen sind zu benennen. Dazu kommen vereinbarte Qualitätsstandards sowie Freigabeprozesse. Auch der Austausch mit externen Partnern gehört dazu: Unternehmen sollten klären, welche Angaben Lieferanten in welchem Format liefern und wie Aktualisierungen ablaufen. Einheitliche Vorgaben verringern Mehrfachpflege und manuelle Übertragungsfehler.
Systeme müssen zusammenspielen
Die Systemlandschaft muss Daten strukturieren und prüfen können. Sie muss fehlende Angaben ergänzen und Informationen für unterschiedliche Kanäle ausgeben. Dafür braucht es flexible Datenmodelle und eindeutige Produktidentifikatoren. Hinzu kommen Validierungsregeln sowie Schnittstellen zu internen und externen Quellen. International tätige Unternehmen müssen Mehrsprachigkeit berücksichtigen und große Datenmengen bewältigen. Wo Organisationen Daten austauschen, sind Zugriffsrechte und Schutzbedarf von Beginn an mitzudenken. Dafür braucht es sichere Schnittstellen.
Der Digital Product Passport ist ein strukturierter Satz produktbezogener Informationen, kein einzelnes IT-System. Die Angaben müssen nachvollziehbar gepflegt und entlang der Lieferkette bereitgestellt werden. PIM bündelt und pflegt Produktinformationen; MDM verbindet sie mit Materialdaten und Lieferantendaten. PXM kann die Informationen anschließend für unterschiedliche Zielgruppen aufbereiten. Dazu zählen Kunden und Händler. Servicepartner sind eine weitere Zielgruppe. Diese Aufbereitung kann über Pflichtangaben hinausgehen, ersetzt aber nicht die Arbeit an vollständigen und verlässlichen Ausgangsdaten.