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KI im Bewerbungsprozess bleibt Ausnahme in deutschen Unternehmen

Helga Nowotny Autorin für Wissenschaftspolitik und KI Glocalist Press

Verfasst von Helga Nowotny

KI im Bewerbungsprozess bleibt Ausnahme in deutschen Unternehmen Glocalist Press © glocalist.press
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Nur 12 Prozent der Unternehmen in Deutschland nutzen bereits KI im Bewerbungsprozess. Eine breite Mehrheit hält den Einsatz für denkbar, doch rechtliche Unsicherheiten bremsen die Entwicklung.

In deutschen Unternehmen bleibt KI im Bewerbungsprozess selten. Die Technik ist längst da. Trotzdem setzen nur wenige Firmen sie ein. Das zeigt eine neue Umfrage im Auftrag des Digitalverbands Bitkom. Gerade einmal 12 Prozent der Unternehmen mit mindestens drei Beschäftigten nutzen aktuell künstliche Intelligenz im Bewerbungsprozess. Die meisten sehen zwar Chancen, aber sie zögern.

Aktueller Stand und Zahlen

Die repräsentative Umfrage unter 602 Unternehmen in Deutschland wurde per Telefoninterview zwischen Kalenderwoche 18 und 25 im Jahr 2026 durchgeführt. 9 Prozent der Firmen nutzen KI, um Stellenanzeigen zu schreiben. 6 Prozent setzen KI für die automatische Vorsortierung von Bewerbungen ein. Noch weniger, nämlich 5 Prozent, verwenden KI gezielt für Kompetenz- und Potenzialbewertungen. Nur 2 Prozent führen Bewerbungsgespräche mit KI-Unterstützung. Gleichzeitig können sich 88 Prozent vorstellen, KI künftig im Bewerbungsprozess zu nutzen. Besonders auffällig: Fast 59 Prozent halten KI für die Erstellung von Stellenanzeigen für denkbar. 46 Prozent sehen Potenzial für eine zielgruppenspezifische Ausspielung mithilfe von KI-Analysen.

Die Zahlen sprechen klar. KI bleibt im Personalbereich weit hinter den technischen Möglichkeiten zurück. Einzelne Unternehmen wagen erste Schritte. Ein flächendeckender Einsatz fehlt aber. Im europäischen Vergleich fällt auf: In Deutschland werden regulatorische Vorgaben und Datenschutz wie die DSGVO besonders streng ausgelegt. Das bremst neue Technologien zusätzlich aus.

Regulatorische Unsicherheiten und offene Fragen

Rechtliche Unsicherheiten sind das größte Hindernis für KI im Recruiting. Der AI Act der EU schafft zwar einen gesetzlichen Rahmen. Doch laut Bitkom bleiben viele Fragen offen. Besonders beim Einsatz sogenannter Hochrisiko-KI im Personalwesen gibt es Unsicherheit. Bitkom fordert deshalb klare Regeln. Unternehmen brauchen Rechtssicherheit. Sonst bleibt Innovation auf der Strecke.

Recruitment-Systeme gelten nach dem EU AI Act als Hochrisiko-Anwendungen, sobald sie zur Vorauswahl, Filterung oder Bewertung von Bewerberinnen und Bewerbern eingesetzt werden. Dies führt zu erheblicher Rechtsunsicherheit bei Arbeitgebern.

Bitkom e. V.

Die Unsicherheit betrifft nicht nur die Technik. Auch Datenschutz, Diskriminierungsfreiheit und Transparenz stehen im Fokus. Gerade im sensiblen Bereich Personalgewinnung hängt die Akzeptanz neuer Technologien an klaren Regeln und deren Umsetzung. Die Bundesnetzagentur und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) betonen in aktuellen Leitlinien die Bedeutung von IT-Sicherheitsstandards wie DIN EN ISO/IEC 27001 für KI-Systeme im Personalbereich.

Potenziale und Zurückhaltung im Mittelstand

Viele Unternehmen sind grundsätzlich offen für KI im Bewerbungsprozess. Trotzdem bleibt der Wandel langsam. Gründe gibt es viele: fehlende Erfahrung mit KI, Unsicherheit bei der Integration in bestehende Abläufe, Bedenken wegen möglicher Folgen für Bewerberinnen und Bewerber. Der Mittelstand, das Rückgrat der deutschen Wirtschaft, bleibt besonders vorsichtig. Laut Bitkom können sich 34 Prozent vorstellen, KI für Kompetenz- und Potenzialanalysen zu nutzen. 17 Prozent halten sogar KI-geführte Interviews für möglich.

Diese Zurückhaltung zeigt sich auch in anderen Bereichen der Digitalisierung. Das wurde schon in einem früheren Bericht zu neuen Vertriebsmodellen deutlich. Neue Technologien werden oft schrittweise eingeführt. Chancen und Risiken werden sorgfältig abgewogen.

Perspektiven für den Arbeitsmarkt

Die Mehrheit der Unternehmen hält KI im Recruiting für möglich. Trotzdem bleibt der Wandel punktuell. Die Entwicklung zeigt: Technik allein reicht nicht, um Prozesse grundlegend zu ändern. Ohne klare rechtliche Vorgaben und praktische Erfahrung wird der Anteil der Unternehmen mit KI im Bewerbungsprozess auch in den nächsten Jahren nur langsam wachsen. Die Diskussion um Chancen und Risiken von KI im Personalwesen dreht sich um konkrete Umsetzung und Regulierung. Es geht nicht nur um technische Machbarkeit. Die EU hat die Anwendungspflicht für KI-Hochrisikosysteme im Recruiting auf den 2. Dezember 2027 verschoben. Unternehmen haben dadurch mehr Zeit, sich auf neue Compliance-Anforderungen einzustellen. Weitere Details zu regulatorischen Fristen und technischen Standards gibt es in der Bundesnetzagentur-Rubrik Künstliche Intelligenz.

Künstliche Intelligenz im Bewerbungsprozess bedeutet, dass automatisierte Systeme Aufgaben wie das Schreiben von Stellenanzeigen, die Vorauswahl von Bewerbungen oder Interviews übernehmen oder unterstützen. Diese Systeme basieren meist auf maschinellem Lernen und Datenanalyse. Hochrisiko-KI meint Anwendungen, bei denen Fehlentscheidungen große Auswirkungen auf Menschen haben können - etwa bei der Auswahl von Bewerberinnen und Bewerbern. Der AI Act der EU soll dafür verbindliche Regeln schaffen. Branchenvertreter sehen aber noch viele offene Detailfragen.

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