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Steckersolaranlagen erhalten in den USA erstmals breite gesetzliche Grundlage

Helga Nowotny Autorin für Wissenschaftspolitik und KI Glocalist Press

Verfasst von Helga Nowotny

Steckersolaranlagen erhalten in den USA erstmals breite gesetzliche Grundlage Glocalist Press © glocalist.press
Steckersolaranlagen erhalten in den USA erstmals breite gesetzliche Grundlage © glocalist.press

In 35 US-Bundesstaaten und dem District of Columbia werden Gesetze zu Steckersolaranlagen diskutiert oder umgesetzt. Kalifornien hat als jüngster Staat ein entsprechendes Gesetz verabschiedet. Was steckt hinter dem Trend

In den USA nimmt die Gesetzgebung zu Steckersolaranlagen Fahrt auf. In 35 Bundesstaaten und im District of Columbia sind Gesetze zur Legalisierung oder Regulierung dieser Geräte bereits beschlossen, gebilligt oder in Beratung. Kalifornien ist einer der jüngsten Staaten mit einem eigenen Gesetz. Die Übersicht stammt von Canary Media, berichtet wurde sie von Solar Power World.

Technologie und regulatorischer Rahmen

Steckersolaranlagen, in Deutschland als Balkonsolaranlagen bekannt, gelten in den USA als tragbare Solarstromgeräte. Sie sind näher an einem Haushaltsgerät als an einer fest installierten Solaranlage. Wer in einem Bundesstaat mit passender Gesetzgebung lebt, kann einen Stecker-Mikrowechselrichter und Solarmodule kaufen und direkt an eine normale Steckdose anschließen. Die erlaubte Zahl der Module hängt von der Nennleistung des Mikrowechselrichters ab.

Die Regeln schieben die Verantwortung für Sicherheit und Konformität auf die Hersteller. Behörden, Versorger, Bauämter oder Eigentümergemeinschaften dürfen keine zusätzlichen Hürden aufbauen. Die Geräte brauchen eine UL-Zertifizierung nach US-Standard, wie viele andere Elektrogeräte auch. Damit entfallen bauliche Änderungen und aufwendige Genehmigungen, wie sie bei klassischen Dachanlagen nötig sind. In Kalifornien gilt ab 1. Januar 2027 das Plug-and-Play Solar Energy Act (SB 868). Es erlaubt Plug-in-Solaranlagen mit bis zu 1.200 Watt Wechselstrom über eine normale Steckdose. Eine klassische Netzanmeldung bei Versorgern ist nicht mehr nötig. Es reicht eine kostenlose, vereinfachte Registrierung mit Adresse, Hersteller, Modell und Leistung.

Politische Initiativen und Interessenvertretung

Die erste politische Initiative kam aus Utah. Ein republikanischer Abgeordneter und Kinderarzt griff das Konzept nach einem Artikel über Balkonsolaranlagen in Deutschland auf und brachte es ins Parlament. Andere Bundesstaaten folgten schnell. Kalifornien brachte nach Utah einen Gesetzesentwurf ein, verabschiedete das Gesetz aber später wegen längerer Legislaturperioden. Solar Power World berichtet, dass das Gesetz in Kalifornien ohne Widerstand der Versorger früher hätte umgesetzt werden können. Das kalifornische Gesetz gilt für Systeme, die an die Netze der großen privaten Versorger PG&E, Southern California Edison und San Diego Gas & Electric sowie an kommunale Netze angeschlossen werden. Es betrifft Hausbesitzer, Mieter und Bewohner von Eigentumswohnungen.

Bernadette Del Chiaro, Senior Vice President bei der Environmental Working Group und frühere Geschäftsführerin der California Solar & Storage Association, sieht in der aktuellen Energieversorgung der USA große Probleme für die öffentliche Gesundheit. Sie verweist auf Extremwetter und steigende Strompreise in Kalifornien. Aus ihrer Sicht sollte Energie wie Lebensmittel oder Reinigungsmittel behandelt werden. Steckersolaranlagen könnten einen einfachen Zugang zu sauberer, bezahlbarer Energie schaffen. Die technischen Mindestanforderungen sind klar: Einhaltung des National Electrical Code (NEC) und des California Electrical Code sowie Zertifizierung durch Underwriters Laboratories oder eine andere anerkannte Prüfstelle. Ein Schutz gegen Rückspeisung ins Netz bei Stromausfall ist Pflicht. Das fordert auch die europäische Norm DIN VDE 0100-551-1 für steckbare Erzeugungseinheiten.

SB 868 erlaubt Plug-in-Solaranlagen bis 1.200 Watt AC, die über eine normale Steckdose betrieben werden können. Für diese Systeme ist keine klassische Netzanmeldung mehr erforderlich, sondern lediglich eine vereinfachte Registrierung. Die Regelung gilt zunächst bis 2030 und betrifft sowohl Hausbesitzer als auch Mieter.

Bundesnetzagentur

Marktpotenzial und praktische Auswirkungen

Befürworter sagen: Steckersolaranlagen sind ein Einstieg in die Solarenergie. Auch Mieter oder Menschen ohne eigenes Dach können so erste Erfahrungen mit Solarstrom machen. Die Geräte sind mobil, brauchen keine baulichen Änderungen und lassen sich beim Umzug mitnehmen. Wer später ein eigenes Haus besitzt, kann auf größere Dachsysteme umsteigen und mehr Strom selbst erzeugen. In Deutschland werden laut Destatis-Statistik jedes Jahr mehrere zehntausend neue Balkonsolaranlagen installiert. Das zeigt auch das Potenzial für den US-Markt.

Der technische Unterschied zu Dachanlagen ist deutlich. Dachsysteme brauchen bauliche Veränderungen und eine Netzanbindung mit Genehmigungen. Steckersolaranlagen gelten als Geräte, ähnlich wie eine tragbare Klimaanlage. Sie werden einfach eingesteckt. Der Strom wird dezentral im Haushalt erzeugt und über die bestehenden Leitungen verteilt. Die Physik bleibt gleich, egal ob der Anschluss am Verteilerkasten oder an der Steckdose sitzt. Sicherheitsstandards und Netzstabilität sind zentral. Das betont auch die Bundesnetzagentur in ihren technischen Hinweisen.

Offene Fragen und internationale Perspektive

Branchenbeobachter in Europa schauen genau auf die Entwicklung in den USA. In Deutschland und anderen europäischen Ländern sind Balkonsolaranlagen längst etabliert. In den USA spielen regulatorische Hürden und die Interessen der Versorger eine große Rolle. Wie sich die Marktöffnung auf Installationsbetriebe und die klassische Solarbranche auswirkt, ist noch offen. Ein früherer Bericht hat bereits auf Unsicherheiten im Solarsektor durch regulatorische und wirtschaftliche Faktoren hingewiesen.

Wie es weitergeht, hängt davon ab, wie schnell und konsequent die Bundesstaaten die neuen Regeln umsetzen. Es bleibt auch die Frage, ob das Modell in anderen Ländern mit ähnlichen Energiemärkten übernommen wird. Die Erfahrungen aus den USA könnten mittelfristig für europäische Gesetzgeber und Unternehmen wichtig werden, vor allem beim Zugang zu dezentraler Energie. In Kalifornien gilt das Gesetz zunächst bis 1. Januar 2030. Eine automatische Verlängerung gibt es nicht. Dann ist eine neue politische Bewertung nötig.

Steckersolaranlagen sind kompakte Photovoltaiksysteme, die ohne bauliche Änderungen an eine normale Steckdose angeschlossen werden. Sie bestehen meist aus einem oder mehreren Solarmodulen und einem Mikrowechselrichter, der den Gleichstrom in Wechselstrom umwandelt. Die Geräte müssen in den USA nach UL-Standard zertifiziert sein. Im Unterschied zu Dachanlagen sind sie mobil und können ohne Fachpersonal installiert werden. Die Einordnung als Gerät statt als bauliche Anlage macht die Nutzung einfacher. Sie wirft aber auch Fragen zur Netzstabilität und zur Rolle der Versorger auf.

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