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Tangem startet Visa-Karte mit USDC-Cashback für Krypto-Zahlungen

Nil Enri Autor für Kapitalmärkte und Banking Glocalist Press

Verfasst von Nil Enri

Tangem startet Visa-Karte mit USDC-Cashback für Krypto-Zahlungen Glocalist Press © glocalist.press
Tangem startet Visa-Karte mit USDC-Cashback für Krypto-Zahlungen © glocalist.press

Tangem bringt eine physische Visa-Karte mit bis zu 2 Prozent USDC-Cashback auf den Markt und richtet sich damit an Nutzer, die Kryptowährungen im Alltag einsetzen wollen.

Tangem bringt eine neue physische Visa-Karte auf den Markt, die bei jedem Einkauf bis zu 2 Prozent Cashback in USDC bietet. Die Karte funktioniert im stationären Handel, online und am Geldautomaten. Die erste Serie ist auf 5.000 Stück begrenzt. Damit spricht Tangem vor allem Early Adopters und Krypto-Fans an, die ihre Coins nicht nur halten, sondern im Alltag ausgeben wollen.

Funktionsweise und Zielgruppe

Nach Angaben von Tangem richtet sich das Angebot an Menschen, die Kryptowährungen als Zahlungsmittel nutzen möchten. Die Karte ist ein physisches Produkt und lässt sich in bestehende Zahlungssysteme einbinden. Bei jedem Einkauf gibt es bis zu 2 Prozent Rückvergütung in USDC. USDC ist ein Stablecoin, der an den US-Dollar gekoppelt ist und so Wertschwankungen klassischer Kryptowährungen vermeiden soll.

Die Karte lässt sich direkt aus dem eigenen nicht-kustodialen Tangem-Wallet aufladen. Wird die Karte gesperrt oder geschlossen, kann das Restguthaben einfach zurück ins Wallet gebucht werden. Für das Cashback gibt es zwei Tarife: Im Basic-Tarif erhalten Nutzer 1 Prozent, im Plus-Tarif 2 Prozent Rückvergütung, jeweils in USDC, ausgegeben von Circle. Die Auszahlung richtet sich nach dem jeweiligen Einkauf.

Ein zentrales Merkmal ist die Integration in bestehende Zahlungsinfrastrukturen. Tangem will damit die Hürde für den Einsatz von Kryptowährungen im Alltag senken. Welche Wallets oder Plattformen genau unterstützt werden, bleibt in der aktuellen Ankündigung offen.

Die regulatorischen Anforderungen an Krypto-Zahlungsdienste in der EU werden durch die Verordnung (EU) 2023/1114 (MiCA) und die Zahlungsdiensterichtlinie PSD2 maßgeblich bestimmt. Anbieter müssen strenge KYC- und AML-Vorgaben erfüllen, um den europäischen Markt zu bedienen.

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

Marktumfeld und Vergleich

Die Verbindung von klassischen Zahlungssystemen mit digitalen Vermögenswerten ist längst Thema bei anderen Anbietern. Visa und Lloyds haben bereits Pilotprojekte zur Stablecoin-Abwicklung im internationalen Zahlungsverkehr gestartet, wie früher berichtet wurde. Tangem setzt jetzt auf eine direkte Lösung für Endkunden: eine physische Karte mit Cashback in USDC, die einen stabilen Gegenwert liefern soll.

Im Unterschied zu reinen Online-Lösungen oder B2B-Pilotprojekten richtet sich Tangem gezielt an Privatpersonen, die Kryptowährungen im Alltag nutzen wollen. Über 40 Prozent der bisherigen Zahlungen mit Tangem Pay kommen aus Lateinamerika, mehr als 30 Prozent aus den USA. Die physischen Karten sind aktuell in rund 20 Ländern und Territorien nicht verfügbar, darunter China, Russland, Nordkorea und Palästina. Grund dafür sind regulatorische Vorgaben wie KYC-Anforderungen, Sanktionsregeln und bankaufsichtliche Bestimmungen.

Technische und regulatorische Fragen

Viele technische und regulatorische Details bleiben offen. Es ist unklar, wie die Umrechnung zwischen Kryptowährungen und Fiat im Hintergrund läuft und welche Banken oder Zahlungsdienstleister beteiligt sind. Auch zur Verfügbarkeit in einzelnen Ländern gibt es noch keine Angaben.

Die regulatorischen Anforderungen an Krypto-Zahlungsdienste unterscheiden sich je nach Land deutlich. Für Europa sind vor allem die Vorgaben der EU zur Regulierung von Stablecoins und Zahlungsdienstleistern entscheidend. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) verweist auf die Einhaltung der MiCA-Verordnung und der Zahlungsdiensterichtlinie PSD2. Ob Tangem bereits die nötigen Zulassungen oder Partnerschaften hat, geht aus der Mitteilung nicht hervor. Weitere Details zu den regulatorischen Rahmenbedingungen finden sich im BaFin-FinTech-Dossier.

Mit der neuen Visa-Karte mit USDC-Cashback zeigt Tangem, dass der Markt für Krypto-Zahlungen weiter in Bewegung bleibt. Die technische Integration und die Rückvergütung in Stablecoins bieten einen praktischen Mehrwert für Nutzer. Wie stark sich das Produkt am Markt durchsetzt, hängt aber von regulatorischen und infrastrukturellen Faktoren ab. Ohne klare Angaben zu Gebühren, Verfügbarkeit und regulatorischer Absicherung bleibt offen, wie groß der tatsächliche Nutzen für Verbraucher ist.

Stablecoins wie USDC sind digitale Vermögenswerte, deren Wert an klassische Währungen wie den US-Dollar gekoppelt ist. Sie sollen die Vorteile von Kryptowährungen mit der Wertstabilität traditioneller Zahlungsmittel verbinden. Im Zahlungsverkehr können Stablecoins helfen, Kursschwankungen zu vermeiden und Transaktionen schneller abzuwickeln. Je nach Region gelten aber unterschiedliche regulatorische Vorgaben, die den Einsatz im Alltag beeinflussen.

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