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Schleswig-Holstein erweitert KI-Angebot um KOSMO

Nil Enri Autor für Kapitalmärkte und Banking Glocalist Press

Verfasst von Nil Enri

Schleswig-Holstein erweitert KI-Angebot um KOSMO Glocalist Press © glocalist.press
Schleswig-Holstein erweitert KI-Angebot um KOSMO © glocalist.press

Nach der Ankündigung soll KOSMO von Splitbot den Verwaltungsassistenten LLMoin ergänzen. Belege für den Einsatz im Behördenalltag oder messbare Ergebnisse liegen bislang nicht vor.

Im laufenden Pilotbetrieb von LLMoin soll KOSMO Beschäftigte der Landesverwaltung bei konkreten Aufgaben unterstützen. Die Plattform für agentische KI stammt vom Lübecker Start-up Splitbot. Vorgesehen sind etwa Prüfungen von Ausschreibungen und das Verfassen von Stellungnahmen. Auch interne Informationen sollen sich damit leichter finden lassen.

Mehr als Textassistenz

Nach Angaben von Digitalisierungsminister Dirk Schrödter hilft der souveräne KI-Assistent LLMoin Beschäftigten beim Formulieren von E-Mails. Er wertet Dokumente aus und strukturiert Informationen. Auch Entwürfe für Präsentationen und Berichte gehören zu den genannten Funktionen. KOSMO soll darüber hinaus Dokumente übersetzen und Ausschüsse auswerten. Die Plattform soll zudem interne Hinweise zu Fortbildungen auffindbar machen. Informationen zu Vorgängen und Prozessen zählen ebenfalls dazu.

  • "Agentische KI" deutet auf Systeme hin, die mehr als eine einzelne Antwort auf eine Eingabe liefern können. Welche Arbeitsschritte KOSMO selbstständig übernimmt, ist bislang nicht konkret beschrieben. Ebenso fehlen Angaben dazu, wie Beschäftigte die Ergebnisse kontrollieren und wann eine menschliche Freigabe nötig ist. Ohne diese Details lässt sich der praktische Unterschied zu einer herkömmlichen KI-Suche oder Textassistenz nur begrenzt beurteilen.

    Der mögliche Nutzen beginnt innerhalb der Verwaltung. Wenn Beschäftigte Unterlagen schneller sichten, könnten Antworten an Bürgerinnen, Bürger und Antragstellende früher vorliegen. Das ist eine erwartete Wirkung, kein belegtes Ergebnis. Vergleichswerte zu Bearbeitungszeiten oder Nutzerzahlen wurden in den verfügbaren autoritativen Quellen nicht genannt. Auch Zahlen zu verarbeiteten Dokumenten und möglichen Einsparungen fehlen.

    Die verfügbaren Suchergebnisse enthalten keine unabhängige Bestätigung des aktuellen Einsatzes von KOSMO; die herangezogene NDR-Übersicht bietet lediglich allgemeinen Kontext zur Digitalisierung des Landes.

    Recherchebefund

    Datenschutz als Einsatzbedingung

    Behördenbeschäftigte können sensible personenbezogene Daten und interne Dokumente nicht ohne Weiteres in beliebige externe Dienste laden. Die Datenschutz-Grundverordnung verlangt unter anderem Zweckbindung und Datenminimierung. Sie stellt auch Anforderungen an die Sicherheit der Verarbeitung. Für Schleswig-Holstein kommt es deshalb darauf an, wie KOSMO Daten verarbeitet und Zugriffe organisiert.

    Splitbot-Gründer Tadeusz Nikitin beschreibt KOSMO als abgeschlossenen Datenraum, aus dem Informationen nicht an große Technologiekonzerne weitergeleitet würden. Das ist eine Aussage des Anbieters. Unabhängige technische Nachweise zur Architektur oder zu Speicherorten liegen in den verfügbaren Angaben nicht vor. Es fehlen ebenso Angaben zu Zugriffsrechten und zur Löschung von Daten. Offen bleibt außerdem, ob Eingaben für das Modelltraining genutzt werden. Konkrete Sicherheitsprüfungen werden nicht genannt. Der BSI-Kriterienkatalog C5 bietet einen Rahmen zur Prüfung von Cloud-Diensten. Er ersetzt keine projektspezifische Sicherheitsbewertung. Seine bloße Existenz belegt weder eine Prüfung noch eine Zertifizierung von KOSMO. Die Bezeichnung "datenschutzkonform" ersetzt daher keine Prüfung der tatsächlichen technischen und organisatorischen Schutzmaßnahmen.

    Auch der europäische Rechtsrahmen hängt vom konkreten Einsatz ab. Die Verordnung (EU) 2024/1689 über künstliche Intelligenz ordnet Pflichten nach Risiko ein. Ob ein System als Hochrisiko-KI gilt, folgt nicht allein daraus, dass eine Behörde es nutzt. Maßgeblich sind unter anderem der vorgesehene Zweck und der Einsatzbereich. Die EU-KI-Verordnung macht eine Prüfung der tatsächlichen Funktionen daher nicht entbehrlich. Auch das konkrete Verwaltungsverfahren muss geprüft werden.

    Kontrolle über digitale Systeme ist auch in anderen Technologiemärkten ein Thema, dort allerdings unter anderen Regeln. Der US-Lizenzantrag von Rain betrifft digitale Finanzdienste. Bei KOSMO geht es um Verwaltungsdaten. In beiden Fällen beeinflusst der institutionelle Rahmen, wie neue digitale Angebote eingesetzt werden können.

    Was noch belegt werden muss

    In den zugänglichen Ergebnissen finden sich keine offiziellen Dokumente zur Beschaffung. Angaben zu einer Ausschreibung oder zu Vertragskosten fehlen ebenfalls. Nicht veröffentlicht wurden auch Details zur technischen Architektur und zur Rechtsgrundlage für den Einsatz von KOSMO. Ein konkreter Einführungszeitplan ist nicht dokumentiert. Ebenso fehlen Zahlen zur Nutzerzahl und technische Leistungswerte. Unklar bleibt, welche Sprachmodelle die Plattform nutzt. Auch ist offen, ob sie auf eigener Infrastruktur oder über externe Dienste läuft und welche Stellen sie zuerst einsetzen sollen. Damit lassen sich Reichweite und Verhältnis zu bestehenden Verwaltungsabläufen bislang nicht verlässlich einschätzen.

    Digitale Souveränität bedeutet hier, dass eine öffentliche Stelle nachvollziehen und steuern kann, wo ihre Daten verarbeitet werden und wer darauf zugreift. Dazu gehört auch die Frage, von welchen Anbietern sie abhängig ist. Ein abgeschlossener Datenraum kann dabei helfen, belegt diese Kontrolle aber nicht automatisch. Dafür braucht es überprüfbare Angaben zum Betrieb und zu Datenflüssen. Auch Zuständigkeiten müssen klar sein. Zu konkreten Sicherheitsprüfungen von KOSMO gibt es in den verfügbaren Angaben keine Details.

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