Die geplante Aktienemission brachte nicht genug abgesichertes Kapital ein. Next2Sun will den Betrieb der beiden betroffenen Tochtergesellschaften trotzdem fortführen.
Am 5. Oktober 2026 gingen beim Amtsgericht Saarbrücken die Anträge für zwei Gesellschaften der Next2Sun-Gruppe ein. Das Unternehmen beantragte Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung. Als Belastung nennt es neben der gescheiterten Kapitalaufnahme die ausstehende EU-Genehmigung für das Solarpaket I. Über die Anträge ist noch nicht entschieden.
Nach Berichten von t-online bezeichnete Geschäftsführer Sascha Krause-Tünker die fehlende EU-Genehmigung als wesentlichen Faktor der Krise. Unmittelbarer Auslöser der Anträge war jedoch die gescheiterte Kapitalbeschaffung.
Betroffen sind die Next2Sun Technology GmbH und die Next2Sun Mounting Systems GmbH. Die Next2Sun AG bleibt außen vor. Dasselbe gilt für die Next2Sun Projekt GmbH und für bestehende Agri-PV-Anlagen, wie das Unternehmen mitteilt. Next2Sun will den Geschäftsbetrieb der beiden Gesellschaften fortsetzen und laufende Projekte nach Möglichkeit weiterführen.
Die Aktienemission sollte bis zu fünf Millionen Euro einbringen. Bis Ende September meldete Next2Sun Zeichnungen und Finanzierungsangebote von mehr als fünf Millionen Euro. Doch zwei größere Investitionszusagen waren nicht ausreichend abgesichert. Am 2. Oktober erklärte das Unternehmen die Kapitalmaßnahme für gescheitert. Ein Teil der Angebote habe nicht den nötigen Verbindlichkeitsgrad erreicht, um den Kapitalbedarf für eine mittelfristig gesicherte Fortführung zu decken, berichtete das Branchenmedium IWR über die Begründung. Anlegergelder sollten demnach nicht angenommen werden.
Finanzielle Schwierigkeiten hatte Next2Sun bereits im September eingeräumt. Das Unternehmen verwies auf die Zurückhaltung von Banken und Investoren. Zugleich seien institutionelle Finanzierungen für neue Projekte kaum verfügbar. Im selben Monat senkte Next2Sun den Mindestbetrag für eine Beteiligung auf 600 Euro. Auch politische Risiken belasten andere Solarunternehmen. Dazu zählt der Druck auf First Solar, der mit verzögerten Aufträgen und politischen Risiken in Verbindung gebracht wurde.
Next2Sun macht die noch ausstehende beihilferechtliche Genehmigung des Solarpakets I durch die EU zu einem zentralen Faktor seiner Geschäftslage. Das 2024 verabschiedete Paket sieht für Agri-PV-Anlagen eine besondere Förderfähigkeit vor. Außerdem ist eine um 2,5 Cent pro Kilowattstunde höhere Einspeisevergütung vorgesehen. Der eigene Ausschreibungsbereich für besondere Solaranlagen, zu denen Agri-PV zählt, kann laut IWR erst angewendet werden, wenn die EU die beihilferechtliche Genehmigung erteilt hat.
Nach Angaben des Unternehmens hat die lange offene Förderfrage den Bau und die Finanzierung von Agri-PV-Anlagen gebremst. Eine für 2027 vorgesehene EEG-Regelung stellt eine zusätzliche Förderung von 0,5 Cent pro Kilowattstunde für solche Anlagen in Aussicht. Als die Insolvenzanträge gestellt wurden, war diese Förderung noch nicht beschlossen. Next2Sun zufolge käme sie zudem zu spät, um die aktuelle Finanzierungslage rechtzeitig zu wenden.
Next2Sun entwickelt vertikale bifaziale Photovoltaiksysteme. Die senkrecht aufgestellten Module sollen landwirtschaftliche Flächen für den Anbau und die Stromerzeugung nutzbar halten. Das Unternehmen mit Standort in Dillingen gilt als Anbieter einer bekannten Solarzaunlösung im Agri-PV-Markt.
Für landwirtschaftliche Betriebe liegt der praktische Nutzen darin, Solarstrom auf Flächen zu erzeugen, die weiter bewirtschaftet werden können. Next2Sun zufolge spricht der Ansatz auch Kunden an, die aufwendige und teure Trackersysteme vermeiden wollen. Vorstand Heiko Hildebrandt kündigte an, die vorhandenen Chancen für eine Fortführung und Sanierung zu nutzen.
Die übrigen genannten Gesellschaften und die bestehenden Anlagen sind von den Anträgen nicht erfasst. Weitere Einzelheiten zum Fortgang der Verfahren veröffentlichte die DFPA.